Kassenführung bei Nutzung einer „offenen Ladenkasse“
VI. Auffällige Mängel in Kassenberichten
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„offenen Ladenkasse“"
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In der Praxis treten immer wieder Mängel in den Kassenberichten auf.
- Hohe rechnerische Kassenbestände zur Vermeidung
von Kassenfehlbeträgen.
- Nutzung eines progressiven Kassenberichts (vgl.
Abschnitt III), der einen formellen Mangel darstellt,
und im Zusammenhang etwa mit Nachkalkulationen
die Vermutung der sachlichen Richtigkeit der
Gewinnermittlung nach § 158 AO in Zweifel ziehen
kann.
- Einheitliches Schriftbild, weil die Kassenberichte
nachträglich erstellt wurden.
- Glatte €-Beträge deuten darauf hin, dass der Kassenbestand
bei Geschäftsschluss nicht durch Auszählung
ermittelt wurde.
- Entnahmen und Einlagen werden nur einmal, am
Ende des Monats, im Kassenbericht eingetragen,
und es liegen dafür keine Belege vor.
- Es werden erst gar keine Kassenberichte geführt.
- Fehlende Zählprotokolle.
- Nicht zeitgerechte (= tägliche) Erstellung der Kassenberichte
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Rechtsstand: 10.11.2015
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