Die Mindestlohnkommission hat Ende Juni 2020 beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn in vier Stufen zu erhöhen.
Danach sind folgende Erhöhungen vorgesehen (jeweils brutto je Zeitstunde):
Hinweis: Die Anpassung lässt laufende Tarifverträge im Wesentlichen unberührt. Der Mindestlohn gilt weiterhin u. a. nicht für Jugendliche unter 18 Jahren ohne Berufsausbildung, Auszubildende im Rahmen ihrer Ausbildung, Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung sowie ehrenamtlich Tätige.
Foto: Adobe Stock | wolfilser
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