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Aktuelles des Steuerberaters Dietmar Abrakat

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20.12.2019Kaufprämie erhöht und verlängert

Kaufprämie erhöht und verlängert

Die Bundesregierung hat die Kaufprämie für Elektroautos (sog. Umweltbonus) erneut bis zum Jahr 2025 verlängert und den Förderbetrag erhöht.

  • Danach soll die Kaufprämie für rein elektrische Fahrzeuge von 4.000 € auf 6.000 € und für Plug-In-Hybride von 3.000 € auf 4.500 € bei einem maximalen Nettolistenpreis von 40.000 € steigen.
  • Über einem Nettolistenpreis von 40.000 € bis maximal 65.000 € wird die Kaufprämie für rein elektrische Fahrzeuge 5.000 € und für Plug-In-Hybride 3.750 € betragen.

Die Prämie wird weiterhin jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Industrie finanziert.

Darüber hinaus sollen künftig auch junge gebrauchte Elektrofahrzeuge, die weder als Firmenwagen noch als Dienstwagen des Ersterwerbers eine staatliche Förderung erhalten haben, bei der Zweitveräußerung eine Umweltprämie erhalten.

Voraussetzung: Der ungeförderte Firmen- bzw. Dienstwagen muss zum Zeitpunkt des Weiterverkaufs mindestens vier und maximal acht Monate erstmals zugelassen sein und eine maximale Laufleistung von 8.000 km aufweisen.

Hinweise: Die geänderte Förderrichtlinie bedarf noch einer beihilferechtlichen Prüfung durch die EU-Kommission und soll am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und am 31.12.2025 außer Kraft treten.

Für die Förderung sind ab dem Jahr 2020 Bundesmittel in Höhe von rund 2 Milliarden € vorgesehen. Die Förderung erfolgt bis zur vollständigen Auszahlung der Mittel, längstens bis 2025.

Anträge sind ausschließlich online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen. Die Antragsbearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge beim BAFA.

Foto: Adobe Stock | Petair

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