Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung beschlossen. Danach sollen die bisherigen Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige mit Wirkung zum 1.1.2015 verschärft werden.
Hintergrund: Im Jahr 2011 hat der Gesetzgeber durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz bestimmt, dass nur noch bis zu einem Hinterziehungsbetrag von 50.000 € eine strafbefreiende Selbstanzeige möglich ist. Bei höheren Hinterziehungsbeträgen blieb es grundsätzlich bei der Strafbarkeit, jedoch wurde die Steuerhinterziehung bei der Entrichtung eines sog. Strafzuschlages nicht weiter verfolgt.
Der nun veröffentlichte Gesetzentwurf sieht u. a. folgende Maßnahmen vor:
Hinweis: Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundestags und der Länderkammer. Der bisherige Fahrplan sieht eine Verabschiedung des Gesetzes Ende des Jahres vor, die Regelungen sollen ab dem 1.1.2015 gelten.
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