Wird einem unterhaltspflichtigen Arbeitnehmer ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung zu Verfügung gestellt, erhöht sich sein unterhaltspflichtiges Einkommen in dem Umfang, in dem er Aufwendungen für die Unterhaltung eines eigenen Pkw spart.
Streitfall: Die Beteiligten, getrennt lebende Eheleute, streiten über Trennungsunterhalt. Dem unterhaltspflichtigen Ehemann steht ein von seinem Arbeitgeber finanziertes Firmenfahrzeug auch zur privaten Nutzung zur Verfügung. Dieses setzt der Ehemann unter anderem bei Besuchen der gemeinsamen, bei der Ehefrau lebenden Tochter ein. Das Fahrzeug wird mit einem Betrag von 236 € brutto auf den monatlichen Gehaltsabrechnungen des Ehemanns einkommenserhöhend aufgeführt und danach als Nettobetrag von dem Gesamtbruttoeinkommen abgezogen. Der Ehemann ist der Ansicht, dass dieser Betrag bei Berechnung des ihm monatlich zur Verfügung stehenden, der Unterhaltsberechnung zugrunde zu legenden Einkommens nicht zu berücksichtigen ist.
Entscheidung: Dies sahen die Richter des Oberlandesgerichts Hamm anders:
» zurück