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Aktuelles des Steuerberaters Dietmar Abrakat

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07.02.2014Neue Übergangsfrist für SEPA

Neue Übergangsfrist für SEPA

Die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten und des Europarlaments haben die Übergangsfrist für das neue Zahlungssystem SEPA um sechs Monate verlängert. Durch den zusätzlichen Übergangszeitraum sind Geldtransfers von Unternehmen und Vereinen im bisherigen Format bis zum 1. 8. 2014 weiterhin möglich. Ob Kundeneinreichungen im Altverfahren angenommen werden, entscheidet allerdings die Bank. Ursprünglich sollte Sepa zum 1. 2. 2014 starten. Wegen der schleppenden Umstellung hatte die EUKommission vorgeschlagen, eine Übergangsfrist zu gewähren.

Hinweis: Der deutsche SEPA-Rat empfiehlt Unternehmen, Vereinen und öffentlichen Verwaltungen, die SEPAUmstellung zeitnah abzuschließen. Auch die EUKommission hat klargestellt, dass eine weitere Fristverlängerung nicht infrage kommt.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ändert sich hierdurch nichts. Wer für eine Überweisung die IBAN nicht zur Hand hat, kann bis zum 1. 2. 2016 noch Kontonummer und Bankleitzahl nutzen. Die Bank „übersetzt“ die Angaben dann in das neue System.

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