Wie bereits berichtet, ändert sich zum Anfang des Jahres das steuerliche Reisekostenrecht. So werden beispielsweise die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen im Inland neu gestaffelt: Statt bisher drei gibt es nun nur noch zwei betragsmäßige Pauschalen und zwar:
Auch gibt es künftig pro Arbeitsverhältnis nur noch eine Tätigkeitsstätte. Entscheidend ist dies für die Beantwortung der Frage, ob Fahrtkosten mit der Entfernungspauschale oder nach Dienstreisegrundsätzen berücksichtigt werden können. Daneben gibt es Änderungen bei der doppelten Haushaltsführung sowie bei der Berücksichtigung von Unterkunftskosten bei einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit(vgl. Sie hierzu unsere Ausführungen in der Ausgabe Nr. 3/2013 dieser Mandanteninformation).
Hinweis: Zum neuen Reisekostenrecht hat nun das Bundesfinanzministerium ausführlich Stellung genommen.
Sollten Sie zu diesem Thema Fragen haben, sprechen Sie uns an.
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